Wieso kam es zur Neuordnung des Frequenzbereiches?
Mit der 2009 beginnenden 1. Digitalen Dividende wurde eine grundlegende Neuordnung der gesamten UHF-Frequenzlandschaft beschlossen. Frequenzbereiche wurden gewinnbringend an die großen Mobilfunkanbieter versteigert, um die Einführung von LTE (Mobilfunkstandard der 4. Generation) zu ermöglichen. Mit der 2015 beschlossenen Umstellung von DVT-T auf DVB-T2 kam es zu weiteren Umverteilungen.
Diese Änderungen wirkten sich erheblich auf die Nutzer von drahtlosen Mikrofonen aus. Bisher anmelde- und kostenfrei nutzbare Frequenzbereiche wurden unbrauchbar. Ein finanzielles Dilemma für all diejenigen, die mit ihrer Drahtlosanlage nicht in andere Frequenzbereiche ausweichen konnten. Viele Systeme mussten dadurch ausgetauscht oder umfrequentiert werden. Gleichzeitig wurde eine Einteilung in Nutzergruppen etabliert.
Anmerkung: Die komplexen physikalischen und technischen Zusammenhänge, sowie die Eigenarten der analogen Funktechnik werden in diesem Blog bewusst nicht ausführlicher behandelt. Ziel ist es, eine einfache und schnelle Hilfestellung zu ermöglich.
Überblick über das verfügbare Frequenzspektrum
Das gesamte elektromagnetische Spektrum unterteilt sich in verschiedene Frequenzbereiche. Die beiden für Funkmikrofone relevanten Bereiche heißen:
VHF – Very High Frequency (30–300 MHz)
UHF – Ultra High Frequency (300 – 3.000 MHz)
In diesen Bereichen stehen anmelde- und gebührenfreie Frequenzen für die Nutzung von Funkmikrofonen zur Verfügung.
Den VHF-Bereich nutzen zumeist ältere, oder sehr günstige Anlagen. Generell ist von einer Nutzung, aufgrund der hohen Störanfälligkeit abzuraten. Einzig allein ein ortsfester Einsatz von VHF-Anlagen wäre denkbar. Nicht ohne Grund werden von den namhaften Herstellern keine Funksysteme mehr in diesem Frequenzbereich vertrieben. Eine Auflistung erfolgt deshalb nicht.
Welche Frequenzbereiche darf ich kostenfrei nutzen?
LTE-Mittenlücke
Frequenzbereich: 823 – 832 MHz
Gültig bis: 31.12.2025
Quelle: Vfg. 02/2015
ISM-Band
Frequenzbereich:863 – 865 MHz
Gültig bis: 31.12.2023
Quelle: Vfg. 47/2013
1G8-Mitenlücke
Frequenzbereich: 1785 – 1805 MHz
Gültig bis: 31.12.2021
Quelle: Vfg. 03/2015
DECT-Bereich
Frequenzbereich: 1880 – 1900 MHz
Gültig bis: 31.12.2025
Quelle: Vfg. 22/2015
2,4 GHZ-Band
Frequenzbereich: 2400 – 2483,5 MHz
Gültig bis: 31.12.2024
Quelle: Vfg. 30/2014 geändert mit
36/2014 und 69/2014
Quelle: Bundesnetzagentur
